Seit Herbst 2014 erteilt die Stadt Genf  Vereinen, welche ihre Glaubensüberzeugungen auf öffentlichem Grund bekannt  machen, keine Bewilligung mehr. Auf die Klage einer Organisation gegen die Stadt hat das Verwaltungsgericht nun diese Politik erstinstanzlich gerügt. Sie widerspreche der Religionsfreiheit.

Das Réseau évangélique suisse, der Westschweizer Regionalverband der Evangelischen Allianz SEA.RES, freut sich über den Entscheid des Genfer Gerichts. Er bedeute einen Sieg für Gewissensfreiheit und für einen vorurteilsfreien Laizismus in der Stadt des Reformators Calvin.

Das Verwaltungsgericht von Genf hat ein Urteil gefällt und die Stadt Genf gerügt. Es verlangt von der Stadt auf den Entscheid, keine religiösen Stände in den Strassen zu dulden, zurückzukommen. Seit September 2014 hat die Stadt Genf nämlich beschlossen, den öffentlichen Grund allen Organisationen zu verschliessen, die dort für ihre Glaubenshaltungen werben. Dieser Entscheid hätte, falls er bestätigt worden wäre, das Ende eines vorurteilsfreien Laizismus in der Stadt Calvins bedeutet. Glücklicherweise hat die Justiz anders entschieden und ist der Meinung, dass das generelle Verbot für religiöse Organisationen die Religionsfreiheit verletzt. Seine religiösen Überzeugungen öffentlich zu teilen gehöre nämlich zum Grundrecht der Religionsfreiheit und sei auch durch die Bundesverfassung (Art 15) geschützt. Weitere Rekurse von Vereinen, die ebenfalls von diesem systematischen Verbot betroffen waren, sind noch hängig. Es wird aber erwartet, dass in diesen Fällen das Gericht ähnlich entscheidet.

Ein unverhältnismässiger Entscheid
In der Begründung hält das Gericht fest, dass die Stadt zwar in bestimmen Umständen einer Organisation verbieten kann, öffentlichen Grund zu nutzen. Dies besonders wenn ein legitimes öffentliches Interesse bestehe. Ein solches Verbot müsse aber, weil es die Religionsfreiheit  des Gesuchstellers betrifft, im Hinblick auf das beabsichtigte Ziel nötig und verhältnismässig sein. Gegen die Überhäufung mit Gesuchen für Standbewilligungen, über welche sich die Stadt beklagte, hätte sie auch mit weniger radikalen Mitteln vorgehen können und nicht schlichtweg alle religiösen Stände verbieten müssen.

RES ist mit Entscheid zufrieden
Das Réseau évangélique suisse RES, das über das Verbot der Stadt im Herbst 2014 sehr erstaunt und überrascht war, freut sich nun über das Verdikt des Gerichts. Das RES hat mehrere Organisationen bei ihren Rekursen unterstützt. Einige von ihnen waren schon seit Jahrzehnten in der Stadt mit ihren Angeboten präsent und sahen sich plötzlich und unerwartet mit dem Verbot ihrer Aktivitäten konfrontiert. Besonders erfreulich sei die Tatsache, dass das Gericht daran erinnert habe, dass das Recht, die Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, durch die Bundesverfassung geschützt sei, hält das RES fest.

Kontakt:
Michael Mutzner
Medienverantwortlicher RES
m.mutzner@evangelique.ch
079 938 84 28

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Die Stadt Genf darf religiöse Stände auf öffentlichem Grund nicht verbieten

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