Eine geplante Gesetzesbestimmung im neuen Genfer Laizismus-Gesetz soll den Staatsbeamten untersagen, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein religiöses Symbol zu tragen. Das ist nicht verhältnismässig und ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit.

Ein Verbot würde etwa einer Lehrperson verbieten, ein Kreuzsymbol zu tragen. Auch islamische Symbole oder solche von anderen Religionsgemeinschaften wären vom Verbot betroffen. Ein solches Verbot ist unverhältnismässig und verstösst gegen die Religionsfreiheit. Zudem würde eine Umsetzung grosse Probleme darstellen. „Wie das umgesetzt werden soll, weiss niemand“, sagt Michael Mutzner, Generalsekretär des Westschweizer Zweiges der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA-RES.

Probleme mit Augenmass lösen
In der Schweiz bezeichnen sich heute noch über die Hälfte der Menschen als gläubig. Vier Fünftel sind einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft zugehörig. Die gänzliche Abwesenheit von Religion im öffentlichen Raum entspricht weder den historisch gewachsenen Voraussetzungen in der Schweiz noch würde es zum religiösen Frieden beitragen. Viel besser sei, allfällige Probleme zwischen dem Staat als Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern pragmatisch und mit Augenmass zu lösen, sagt Mutzner.

Gesetz soll religiöse Freiheit schützen
Das Verbot des Tragens von Symbolen ist im Rahmen eines Gesetzesentwurfs für ein Laizismus-Gesetz vorgesehen. Das Gesetz habe im Ganzen durchaus positive Seiten und sei auch der Religionsfreiheit dienlich, sagt Mutzner. Besonders die Tatsache, dass der Entwurf vorgängig auch mit den Religionsgemeinschaften diskutiert worden sei, begrüsst Mutzner. Einige Punkte seien jedoch restriktiv und eine Einschränkung der religiösen Freiheit. Dies betreffe insbesondere das Verbot für Staatsangestellte, in Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung ein Symbol ihrer Glaubensüberzeugung zu tragen. „Diese Bestimmung muss abgeändert werden“, fordert darum das „Réseau évangélique suisse“, der Westschweizer Zweig der Schweizerischen Evangelischen Allianz.

SEA-Dokumentation zur Religionsfreiheit
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA hat bereits vor drei Jahren eine Dokumentation zur Religionsfreiheit und freien Meinungsäusserung auf öffentlichem Grund veröffentlicht. Die Stellungnahme „Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung“ enthält wesentliche Vorschläge und Forderungen zur religiösen Freiheit und zum religiösen Frieden in der Schweiz. Das Dokument kann auf www.each.ch heruntergeladen werden.

Kontakt
Michael Mutzner
Réseau Évangélique Suisse
mmutzner@evangelique.ch
079 938 84 28

Thomas Hanimann
Kommunikation und Medien SEA
thanimann@each.ch
043 366 60 82

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Geplantes Genfer „Laizismus-Gesetz“ verstösst gegen die Religionsfreiheit

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