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News

Wenn die Kirche nach Hause kommt

20. März 2020 by

Der am Sonntag für viele so selbstverständliche Gang in die Kirche ist derzeit aufgrund der bekannten Massnahmen gegen das Coronavirus nicht möglich. Das heisst aber nicht, keinen Gottesdienst feiern und keine inspirierende Predigt hören zu können. Die neue Plattform kirchezuhause.com umfasst eine breite Vielfalt von Kirchen-Livestreams, um Kirche zuhause zu erleben.

 

Aussergewöhnliche Zeiten erfordern aussergewöhnliche Einsätze: Das hat sich auch die FE Agentur gesagt und in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern, darunter die Schweizerische Evangelische Allianz SEA, innert kurzer Zeit eine Online-Plattform für Kirchen-Livestreams auf die Beine gestellt. Unter kirchezuhause.com lassen sich zahlreiche – und laufend mehr – Live-Übertragungen von Gottesdiensten aus ganz unterschiedlichen Landes- und Freikirchen entdecken.

 

Willkommen in deiner Kirche zuhause! Unter diesem Motto will die Plattform zu einem lebendigen Gemeindeleben unter den aktuell herausfordernden Umständen beitragen – auch wenn man nicht in die Kirche gehen kann.

Was passiert mit den Flüchtlingen und Migranten in Europa?

19. März 2020 by

@Pixel

Asyl, Flucht und Konversion: Um diese Themen ging es im letzten Treffen der SEA-Arbeitsgemeinschaft interkulturell, das via Videokonferenz stattfand.

 

Die Situation der Flüchtlinge in Europa ist weiterhin schwierig. François Pinaton, Leiter der Beratungsstelle für Integrations- und Religionsfragen BIR, berichtete von der aktuellen Lage: In Lesbos ist zum Beispiel das Flüchtlingslager so überlastet, dass es mancherorts nur einen Wasserhahn pro 1300 Personen gibt. Weitere Herausforderungen in Europa sind schlechte Hygiene und Versorgung, steigende Gewalt, lange Verfahren und Rückweisungen an den Grenzen. Was die Situation verschlimmert, ist die abnehmende Solidarität gegenüber Flüchtlingen; sie werden sich selbst überlassen.

 

Auch die Konvertierten in Iran und in der Schweiz sehen sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert: Eine christliche Expertin aus dem Iran erzählte aus dem Alltag evangelischer Kirchen und führte durch ein Fallbeispiel eines Konvertiten, der in der Schweiz Asyl beantragen wollte.

 

Zudem stellten am Treffen verschiedene Werke ihr Angebot vor und gaben einen breiten Einblick in die Arbeit, die im Bereich Flucht und Asyl in der Schweiz geleistet wird. Unter anderem gibt es auf der Webseite der BIR die Möglichkeit, eine Meldung einzureichen, wenn man aus Glaubensgründen Opfer von Diskriminierung, Bedrohung, Einschüchterung oder eines tätlichen Angriffs wurde.

Links

Interculturel interculturel.info

BIR bir-consult.ch

Kulturschule kultur-schule.ch

Agape International agape.ch

Meos meos.ch/de

&cultures andcultures.ch

Die «ausserordentliche Lage» und ihre Bedeutung für die Kirchen (17.3.20)

17. März 2020 by

Aktuelle Mitteilung (Stand: 17.3.2020, 14.00h)

 

Der Bundesrat hat den Notstand ausgesprochen und per Verordnung schweizweit alle Versammlungen im öffentlichen und privaten Raum bis zum 19. April untersagt. Zudem hat er dazu aufgerufen, möglichst zuhause zu bleiben und Kontakte zu meiden. Neben den einschneidenden Entscheiden für den Schul-, Berufs- und Gesellschaftsalltag bedeutet dies einmal mehr auch für das kirchliche Leben ein Umdenken. Trotz den damit verbundenen Herausforderungen unterstützt die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES diese Schritte ausdrücklich.

 

Es finden ab sofort keine Gottesdienste und anderen Zusammenkünfte mit versammelter Gemeinde mehr statt. Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen können somit auch keine Karfreitags- und Ostergottesdienste im traditionellen Format durchgeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Beerdigungen im engen Familienkreis. Dabei sind die gesundheitlichen Vorsorgemassnahmen streng zu beachten. Zusammen mit den Angehörigen ist die seelsorgerliche Begleitung zu klären.

 

Im Unterschied zu dem, was noch Ende letzter Woche galt, sind jetzt auch keine Treffen in Kleingruppen mehr möglich. Die SEA-RES empfiehlt deshalb auch für Hauskreise und Arbeitsbesprechungen auf digitale Formen umzusteigen (Whatsapp, Skype, Zoom usw.).

 

Sozial-diakonische Tätigkeiten bleiben möglich

Wo Kirchen sozial tätig sind (z.B. Anlaufstellen), gelten Ausnahmen vom Verbot. Bei Veranstaltungen von sozialen Einrichtungen müssen ebenfalls die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden. Die Anzahl der anwesenden Personen ist entsprechend zu limitieren und Menschenansammlungen sind zu verhindern.

 

Die Seelsorgearbeit soll wenn immer möglich telefonisch oder mit anderen technischen Mitteln geführt werden. Persönliche Besuche müssen auf zwingende Situationen beschränkt werden (z.B. Todesfall und andere Notsituationen). Es gilt, die physische, psychische und seelische Gesundheit im Blick zu haben.

 

Aufruf zum gemeinsamen Gebet auf andere Art

«Macht jemand von euch Schweres durch? Dann bete er!» (Jakobus 5,13): Viele Gebetsinitiativen sind gestartet worden. So wird beispielsweise in Italien ein «Sonntag des Gebets» ausgerufen. Oder Menschen rufen über Whatsapp auf, täglich um 21 Uhr eine Zeit auf den Knien zu verbringen. Gebetsketten werden organisiert, welche Menschen im Gebet vereinen, obwohl sie von zuhause aus beten. Solche Gebetsketten können über die Webseite 24-7CH organisiert werden. Nach der Registration erhält man einen Link zur Weiterleitung an eigene Kontakte. So können sich schnell viele Beterinnen und Beter vernetzen. Menschen ohne technisches Know-how können und sollen telefonisch informiert und integriert werden.

 

Livestreams gemeinsam nutzen

Livestreams sind eine tolle Möglichkeit, um auch trotz «Social Distancing» verbunden zu bleiben. Menschenansammlungen sollten bei der Produktion jedoch möglichst vermieden werden, indem nur so viele Personen wie unbedingt nötig miteinbezogen werden. Auf die Produktion von Lobpreis mit einem Chor oder einer Live-Band sollte verzichtet werden. In jedem Fall müssen die Anweisungen der Behörden konsequent beachtet werden.

 

Dabei ist es nicht sinnvoll, wenn alle ihre Ressourcen für einen eigenen Livestream einsetzen. Es bietet sich an, sich innerhalb der Sektionen der SEA-RES in der Produktion eines Livestreams abzuwechseln oder auf Angebote anderer Kirchen zu verweisen. Dies kann das Miteinander vor Ort stärken und Ressourcen für wichtige Aufgaben freisetzen. Auf der neuen, kirchenübergreifenden Plattform kirchezuhause.com werden ab morgen Mittwoch, 18. März, laufend aktualisiert Predigt-Livestreams aus der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen.

 

Jesushouse überträgt fünf Tage Livestream für Teenager

Viele Teens haben jetzt viel Zeit: Jesushouse hat das Quarantäne-Programm! Unter dem Slogan «A new way to be human» sendet Jesushouse von heute Dienstag, 17. März, bis Samstag, 21. März, ein evangelistisches Programm. Jeweils von 18:30 bis 19:30 Uhr ist der Stream unter jesushouse-live.de für alle frei zugänglich.

Es geht dabei um die grossen Fragen der Teens nach Glück, Sicherheit, Leistungsdruck, heilen Beziehungen und Gerechtigkeit. Es werden Clips mit bewegenden Geschichten aus dem Leben von jungen Menschen gezeigt und jeden Abend live die Fragen der Teens beantwortet.

 

Biblische Geschichten für Familien

Für Kinder und Familien gibt es eine Serie von Videos, in denen in einfacher Form und fundiert biblische Geschichten erzählt und entsprechende Impulse vermittelt werden. Das erste Video über Esra ist bereits online.

 

Arbeitsbedingungen anpassen

Für Kirchen und Werke empfiehlt die SEA-RES wo immer möglich Home-Office. Insbesondere gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigen ihre Pflichten von zuhause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, oder Krebs.

Falls Kirchen oder Werke mit viel Personal Kurzarbeit beantragen möchten, bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft weitergehende Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung.

 

Vereinsrechtliche Angelegenheiten

Versammlungen von Vereinen oder Stiftungen können gemäss Verordnung auf dem Zirkularweg (schriftlich oder in elektronischer Form) vorgenommen werden, auch wenn dies bisher so nicht in den Statuten vorgesehen war. Die Einladung/Anordnung dazu muss spätestens vier Tage vor der «Veranstaltung» schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden.

Coronavirus: Kirchen können der aktuellen Situation vielfältig begegnen (13.3.20)

13. März 2020 by

Aktuelle Mitteilung (Stand: 13.3.2020, 18.30h)

 

Die jüngsten Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Epidemie sind einschneidend und betreffen nicht zuletzt zahlreiche Gottesdienste. Das Verbot von Veranstaltungen ab 100 Personen bis Ende April muss jedoch nicht das vorübergehende Ende des kirchlichen Lebens bedeuten, sondern kann auch eine Chance sein. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES hat Antworten auf Fragen zusammengestellt, die sich die Kirchen und Gemeinden nun stellen, und stellt Ideen vor, wie sie auf die besondere Situation reagieren können.

 

Der Bundesrat hat einschneidende Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Unter anderem werden alle Veranstaltungen über 100 Personen in der Schweiz bis zum 30. April verboten. Kleinere Veranstaltungen sind dann möglich, wenn die bisherigen Verhaltensregeln gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG eingehalten werden.

 

Das bedeutet für die gesamte Bevölkerung grosse Veränderungen und schränkt auch die Möglichkeiten für Gottesdienste und andere kirchliche Angebote ein. Die SEA-RES geht davon aus, dass viele Kirchen und Gemeinden ab sofort keine Gottesdienste im herkömmlichen Sinn mehr durchführen werden bzw. dürfen.

 

Kein Grund zur Entmutigung
Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, auf alternative Formen des Gottesdienstes und des Miteinanders auszuweichen. Die SEA-RES ermutigt dazu, die Situation gleichzeitig auch als Chance für das Gemeindeleben zu betrachten. Die digitale Live-Übertragung von Gottesdiensten ist bereits in vielen Kirchen verbreitet. In der aktuellen Situation dürfte dies auch für jene Gemeinden eine Lösung sein, die bisher diese Technik noch nicht eingesetzt haben. Chrischona Schweiz schreibt dazu: «Wir erachten Livestream als die beste Möglichkeit, um den Sonntagmorgen auch in Zukunft zu gewichten. Livestream wird dabei wahrscheinlich heissen, dass ein Gottesdienst vor leeren Rängen, nur mit den Mitarbeitenden durchgeführt wird, was ein gewisses Umdenken erfordert. Gottesdienst per Livestream ermöglicht aber auch mit wenig Aufwand Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel nacheinander zwei Gottesdienste, einen für Familien und einen für Erwachsene. Sucht als Gemeinde eine Lösung, mit der ihr auch 10 Wochen arbeiten könntet. Es ist zurzeit leider unwahrscheinlich, dass wir nur von einer Übergangslösung von 1 bis 2 Wochen sprechen.»

 

Für kleinere Kirchen und kurzfristige Lösungen bieten sich Livestream-Apps wie Youtube, Facebook oder Streamlabs an (Achtung: 24 Stunden für Aktivierung nötig). Medienkompass bietet zudem eine Übersicht mit weiteren Livestream-Apps. Dies kann über ein Smartphone (Achtung: Youtube erst ab 1000 Abonnenten) oder über eine Kamera, die mit einem PC verbunden ist, aufgenommen werden. So oder so ist darauf Wert zu legen, dass neben der Bild- vor allem auch die Tonübertragung in guter Qualität erfolgt (externes Mikrofon!). Zudem können einzelne Kameras (GoPro oder Mevo Plus) direkt auf Livestream-Plattformen (wie Youtube) übertragen.

 

Für langfristige und professionelle Lösungen sind grössere Investitionen angemessen. Im Folgenden eine kleine Auswahl von Firmen, die mit Hardware und Beratung zur Verfügung stehen:

  • https://www.crealine.net/kontakt
  • https://www.dionix.ch/kontakt/
  • https://www.eventag.ch/kontakt/

 

Für kleinere Gruppen und Teams, die den Kontakt zu Personen der Risikogruppen meiden möchten, eignet sich Software wie Skype, Microsoft Teams oder Zoom.

 

Gemäss unseren Abklärungen ist «Streaming» von Liedern im Kirchenvertrag C mit der SUISA nicht inbegriffen. Vorübergehend ist während der Coronavirus-Phase jedoch kein zusätzlicher SUISA-Vertrag für das Streamen von Gottesdiensten inkl. Musik nötig. Der Verband Freikirchen Schweiz VFG wird langfristig einen neuen Vertrag mit der SUISA für ihre Mitgliedsverbände erarbeiten.

 

Stärkung von Kleingruppen
Eine weitere Möglichkeit, auf die aktuelle Situation zu reagieren, ist die Stärkung von Kleingruppen. In (bestehenden oder neu zu bildenden) Kleingruppen gemeinsam eine Predigt zu hören, darüber zu diskutieren, gemeinsam zu beten und zu essen, ist eine valable Alternative zum klassischen Gottesdienst. Wichtig ist aber auch bei Treffen in diesem kleinen Rahmen, dass die Kirchen an die Einhaltung der Verhaltensregeln gemäss BAG appellieren. Wir verweisen auf zwei anregende Beiträge sowie praktische Hinweise zur Stärkung von Kleingruppen:

  • «Auch ein Gottesdienst-Verbot wäre eine Chance»: Blogbeitrag von Christian Haslebacher, Vorsitzender Chrischona Schweiz
  • «Kleingruppen als Chance in der Corona-Krise»: Radiobeitrag auf Life Channel mit Manuel Liniger, Kleingruppen-Verantwortlicher der GvC Winterthur

 

Besondere Verantwortung für Ältere und Kranke
Die Schweizerische Evangelische Allianz ruft ausserdem in Erinnerung, dass in dieser aktuellen Situation der Schutz der Schwächsten Priorität haben muss. Dazu verweisen wir auf ein Interview bei Livenet mit dem ehemaligen Berner Kantonsarzt. Gleichzeitig haben die Kirchen auch eine Verantwortung, diesen Menschen beizustehen und der Isolation entgegenzuwirken. Das BAG empfiehlt Menschen, die zur Risikogruppe gehören, die Wohnung nicht mehr zu verlassen und den Kontakt zu Mitmenschen zu meiden. Das Einkaufen und auch andere alltägliche Besorgungen werden so unmöglich. Auf sozialen Medien (Whatsapp, Facebook usw.) ist es möglich, sich als Nutzer in Gruppen zu verbinden und so die Nachbarschaftshilfe zu organisieren.

 

Die Behörden wollen sicherstellen, dass die älteren und geschwächten Menschen in Spitälern, Altersheimen und zuhause konsequent geschützt werden und die notwendige Hilfe erhalten. Aus diesem Grund sind vielerorts ab sofort Besuche in Spitälern verboten, ausser bei der Hospitalisation von Kindern, Gebärenden und Sterbenden. Altersheime müssen Besuche ebenfalls verbieten, mit Ausnahme von Besuchen bei Sterbenden. Was dies für die Wahrnehmung des Seelsorgeauftrags von Pfarrpersonen, Seelsorgerinnen oder Besuchsteams von Kirchen bedeutet, wird die SEA-RES kommende Woche genauer eruieren und darüber informieren.

 

Die Leiterkonferenz des Verbands Freikirchen Schweiz trifft sich am 20. März in Bern zu einer Strategiesitzung mit gut 20 Personen. An dieser Strategiesitzung wird es auch darum gehen, was die Corona-Situation für die Freikirchen bedeutet, welche zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden müssen und auch, was die langfristigen Auswirkungen sind.

 

Gemeinsames Gebet
Der Glaube an die gute Nachricht von Jesus Christus bildet – gerade in Krisen – ein Fundament, um mit Gelassenheit, Verantwortungsbewusstsein und ohne Furcht zu reagieren. Dazu sei nochmals auf den theologischen Kommentar von Andi Bachmann-Roth von letzter Woche hingewiesen. Ausserdem kann das Heft «40 Tage Gebet und Fasten» als Ressource dienen, um in der aktuellen Situation eine Fasten- und Gebetszeit durchzuführen. Die SEA-RES macht sich ausserdem Gedanken über eine grössere Online-Gebetsinitiative. Auch dazu folgen weitere Informationen.

Kirchliche Anlässe in Zeiten des Coronavirus (5.3.20)

5. März 2020 by

Aktuelle Mitteilung (Stand: 5.3.2020, 14h)

 

Der Bund hat die Hygieneempfehlungen erweitert und empfiehlt den Kantonen, die Organisatoren von Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmenden zu einer Risikoabwägung zu verpflichten. Was heisst das nun für die Kirchen und ihre Versammlungen, insbesondere die Gottesdienste vom kommenden Wochenende? Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES gibt zur Orientierung erneut aktuelle Informationen und Empfehlungen heraus.

 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt eine Grenze von 150 Personen, so dass Veranstaltungen bis zu dieser Anzahl Teilnehmenden ohne Bewilligung durch den Kanton und in Eigenverantwortung der Organisatoren durchgeführt werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstalter in diesen Fällen einen Überblick über die Teilnehmenden und die damit verbundenen Risiken haben bzw. mit angemessenem Aufwand haben könnten.

 

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben untersagt. Für solche mit zwischen 150 und 1000 Besucherinnen und Besuchern empfiehlt das BAG eine Risikoabwägung mit der zuständigen kantonalen Behörde. Es lohnt sich nach wie vor, sich über die Webseite des eigenen Kantons zu versichern, ob dieser nicht einen abweichenden Grenzwert herausgegeben hat. Dort finden sich im Zweifelsfall auch eine Hotline und/oder ein Meldeformular. Der Kanton Bern beispielsweise hat die Pflicht aufgehoben, die Personendaten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung zu erfassen.

 

Unabhängig von der Grenze von 150 Personen, also auch an kirchlichen Anlässen mit weniger Teilnehmenden, ist aktiv über die aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zur Reduzierung des Übertragungsrisikos zu informieren. Das heisst:

 

  • Teilnahme: Besonders gefährdete Personen, also Personen ab 65 Jahren sowie solche mit bestehenden Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs soll empfohlen werden, nicht teilzunehmen. Personen mit Grippesymptomen (Fieber, Husten) sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen, bzw. nach Hause geschickt werden.
  • Zwischenmenschliche Kontakte: Es ist eine gewisse Distanz zu anderen Menschen zu halten, vor allem gegenüber besonders gefährdeten. In diesem Sinn soll nach Möglichkeit auf einen grösseren Raum ausgewichen werden. Auf jegliche Begrüssungsrituale (z.B. Händeschütteln) ist zu verzichten.
  • Allgemeine Schutzmassnahmen: Die Hände sollen häufig und gründlich gewaschen werden. Zudem soll in die Armbeugen oder ein Taschentuch gehustet/geniest werden; letzteres ist anschliessend in einen geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.

 

Kreative Gottesdienstformen für besondere Zeiten
Die SEA-RES ist sich der möglichen Spannung bewusst zwischen dem Wunsch, die kirchlichen Aktivitäten gerade in schwierigen Zeiten möglichst aufrechtzuerhalten, und der Pflicht zu verantwortungsvollem Handeln. Das geistliche Leben muss in dieser besonderen Situation und auch unter Priorisierung des Gesundheitsschutzes der Teilnehmenden nicht zum Stillstand kommen. Bereits haben Kirchen alternative Formen der Gemeinschaft und des Gottesdienstes ausprobiert. Gerade Zeiten des Umbruchs oder der Krisen zwingen einen, ausgetretene Pfade zu verlassen und etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht kann eine gewohnte christliche Praxis wie das Abendmahl, der Segensgruss oder ein gemeinsames Mittagessen in einer neuen Form eine ganz neue, segensreiche Dynamik entfalten.

Weitere Informationen

So schützen wir uns (Plakat BAG)

Ein Kommentar aus theologischer Sicht: «Gemeinsames Gebet, gemeinsames Handeln»

40 Tage Gebet und Fasten

 

 

Coronavirus: Gemeinsames Gebet, gemeinsames Handeln

5. März 2020 by

Das Coronavirus hält die Welt in Atem. Die Schweizerische Evangelische Alllianz SEA ruft zum gemeinsamen Gebet und bedachten Handeln auf. Christinnen und Christen können durch tätige Hilfe und kooperatives Handeln gerade in Krisensituationen Zeichen der Hoffnung setzen.

 

Herausgefordert sind zurzeit nicht nur die am neuen Coronavirus Erkrankten, sondern auch ihre Angehörigen. Das Personal im Gesundheitswesen muss einen enormen zusätzlichen Druck meistern, Politikerinnen und Politiker haben schwierige Entscheidungen zu treffen und Verantwortliche in der Wirtschaft müssen Wege finden, ihre Firmen unter den erschwerten Bedingungen am Laufen zu halten. In dieser Krisensituation sind wir aufgerufen, für alle irgendwie Betroffenen zu beten und zu fasten. Möge Gott diese Zeit der Krise in eine Zeit des Segens wandeln.

 

Gleichzeitig haben wir alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um der Verbreitung des Virus Einhalt zu gebieten. Dazu kann auch eine Anpassung der Gottesdienstform oder des Abendmahls gehören. Solche Sicherheitsvorkehrungen und verantwortungsvolles Handeln sind keinesfalls Zeichen des Unglaubens, sondern Ausdruck von Nächstenliebe und Gottvertrauen. Zum einen, weil wir damit andere Menschen schützen. Zum anderen, weil wir als Christinnen und Christen aus der Überzeugung handeln dürfen, dass Gott durch uns in dieser Welt heilsam wirken will. Auch durch Medizin, Technik oder organisatorische Massnahmen. Die medizinische Entwicklung wurde massgeblich von Christinnen und Christen mitgeprägt. Sie haben Beten nie als Gegensatz zu ihrem Handeln gesehen. Gott kann uns vor Krankheiten beschützen. Sich jedoch fahrlässig in Gefahr zu begeben, bedeutet Gott ungebührend herauszufordern.

 

Noch leben wir in einer zerbrochenen Welt und erfahren am eigenen Leib, dass noch nicht alles im Lot ist. Und gleichzeitig rechnen wir hier und jetzt mit Gottes wiederherstellendem Handeln. Diese Spannung darf weder zugunsten eines überhitzten Fatalismus («Wir können eh nichts tun» oder «Uns kann nichts passieren, wenn wir glauben») noch eines arroganten Machbarkeitswahns («Wir lösen diese Krise selbst») aufgelöst werden. Machen wir es doch, wie Luther es vorgeschlagen hat: Wir beten, als ob alles Arbeiten nichts nützte, und arbeiten, als ob alles Beten nichts nützte. Und vergessen wir in unseren Gebeten die vielen Menschen in den weniger prominenten Konflikten und Tragödien dieser Welt nicht.

Die Vergiftung des gesellschaftlichen Lebens
Wer im Pendelverkehr husten muss, wird zurzeit schnell mal kritisch angeschaut. Menschen mit asiatischem Ursprung erfahren sogar offenen Widerstand. Krisenzeiten wecken Mitgefühl und Solidarität, aber eben auch Egoismus und Rücksichtlosigkeit. Der Mailänder Schulleiter Domenico Squillace schreibt, dass die grösste Gefahr nicht das Virus, sondern die Vergiftung des gesellschaftlichen Lebens und der menschlichen Beziehungen ist. Es war schon bei der Pest so, meint Squillace: Fremde sind auf einmal gefährlich, Massnahmen der Behörden werden angezweifelt, Fachleute verachtet, Krankheitsüberträger gejagt; Gerüchte verbreiten sich schneller als das Virus, die verrücktesten Heilmittel werden angepriesen und Lebensmittel gehamstert. Wenn Angst überhandnimmt, werden Menschen zu wilden Tieren.

 

Wir Christen sollten uns nicht von diesem Strudel mitreissen lassen. Der Glaube ist eine Ressource, um auch in herausfordernden Zeiten ein gelingendes Miteinander zu gestalten. In Jesus Christus finden wir Glaube, Liebe und Hoffnung. Und im Vertrauen in Gott schöpfen wir Kraft und Gelassenheit, um uns gerade jetzt in besonderem Masse unserem Nächsten – und besonders den isolierten und kranken Menschen – zuzuwenden.

 

Zum Umgang mit staatlichen Vorgaben
Wir sind es uns nicht gewohnt, dass sich der Staat in kirchliche Angelegenheiten einmischt. Gerade in Gemeinschaften, in denen der Staat in der Vergangenheit missbräuchlich in das Glaubensleben eingegriffen hat, sind negative Emotionen gegenüber den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit durchaus nachvollziehbar. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass Paulus die Gemeinde in Rom (Römer 13,1-7) dazu aufforderte, sich der Obrigkeit unterzuordnen, denn sie ist Gottes Dienerin. Paulus forderte dies im Wissen um das despotische System des Kaisers Nero. In unserem demokratischen Rechtsstaat sollte es uns daher leichter fallen, der Aufforderung von Paulus Folge zu leisten. Paulus war darum besorgt, was für ein Bild die junge Bewegung der Christen in der Öffentlichkeit abgibt. Mit bedachtem, korrektem und freundlichem Handeln können wir auch heute ein Zeichen für die Glaubwürdigkeit des Evangeliums setzen.

 

So kann aus der Herausforderung auch Segen entstehen. «Corona» bedeutet «Krone». Schliesslich leben wir in der Gewissheit und der Hoffnung, dass nicht die Krankheit über uns herrscht, sondern Christus.

 

(Andi Bachmann-Roth)

Coronavirus: Ob und wie der Gottesdienst stattfinden kann (28.2.20)

28. Februar 2020 by

Aktuelle Mitteilung (Stand: 28.2.2020, 18h45)

 

Das Coronavirus hat die Schweiz erreicht und den Bund veranlasst, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden bis Mitte März zu verbieten. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA ruft ihre Kirchen und Gemeinden auf, Ruhe zu bewahren und mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Behörden zu beachten. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Informationen.

 

Mit dem Verbot von privaten wie öffentlichen Grossveranstaltungen ab 1000 Personen haben die Bundesbehörden heute zu einer aussergewöhnlichen Massnahme gegriffen. Inwiefern Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden noch durchgeführt werden dürfen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Kantone. Für die Kirchen in der Schweiz heisst das mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste, dass sie sich an den Regelungen ihres Kantons zu orientieren haben. Die SEA hat die bis dato bekannten kantonalen Vorgaben (Deutschschweiz) zusammengestellt. Da sich die Lage aber schnell verändern kann, empfiehlt sie den Kirchen, sich fortlaufend bei der zuständigen Stelle des Kantons zu informieren.

 

Im Zweifelsfall zuhause bleiben

Wenn der Gottesdienst stattfinden kann, sind die Kirchen und ihre Besucher aufgerufen, sich an die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG zu halten. Das heisst konkret, dass Personen mit Symptomen des Coronavirus wie Atembeschwerden, Fieber und Husten zuhause bleiben sollten, dass die Hände häufig und gründlich gewaschen werden, insbesondere nach Begrüssungsritualen, und in die Armbeugen oder ein Taschentuch gehustet/geniest werden sollte.

 

Die SEA empfiehlt darüber hinaus, in den kommenden zwei Wochen auf das Abendmahl vorsichtshalber zu verzichten.

 

Für Kantone, welche keine näheren Vorschriften kommuniziert oder keine Hotline installiert haben, wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Hotline des Bundes: Tel. 058 463 00 00.

 

  • AG: https://www.ag.ch/coronavirus Bewilligung ab 150 Personen nötig (Gesuchsformular)
  • AR/AI: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/
    Empfehlung des kantonsärztlichen Dienstes zur Absage, wenn mehrere 100 Personen zusammenkommen. Es gibt derzeit aber noch kein kantonales Verbot. Hotline AR: 071 353 64 57 – Hotline AI: 071 788 73 34
  • BE: https://www.be.ch/corona Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter nachweisen können, dass keine Personen anwesend sind, die in den vorangehenden 14 Tagen aus betroffenen Regionen angereist sind, und dass bekannt ist, wer an den Veranstaltungen anwesend ist. Hotline BE: 0800 634 634
  • BS: https://www.coronavirus.bs.ch/ Bewilligung ab 200 Personen nötig. Hotline BS: 061 267 90 00
  • BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles ab 200 Personen in Absprache mit kantonalen Behörden. Hotline BL: 0800 800 112
  • GL: https://www.gl.ch/public-newsroom/details.html/31/news/12235
    Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Personen können solange stattfinden, als im Kanton Glarus keine Menschen positiv auf das Coronavirus getestet werden. Hotline GL: 055 645 67 00
  • GR: https://www.gr.ch/coronavirus Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden ohne überregionalen Charakter und/oder internationale Beteiligung: Die Veranstalter sind verpflichtet mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen (Kontaktformular).
  • FR -> BAG
  • LU: https://www.lu.ch/ Für alle übrigen Veranstaltungen im Kanton Luzern müssen die Veranstalter eine Risikoabwägung vornehmen. Wer nicht auf die Durchführung einer Veranstaltung verzichten will, hat sie deshalb unter der Telefon-Nr. 041 228 73 84 vorgängig zu melden.
  • NW: https://www.nw.ch/aktuellesinformationen/62918
    Das zuständige Gesundheitsamt empfiehlt Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern, diese mittels aufgehängten Plakaten des Bundesamtes für Gesundheit sowie entsprechenden Durchsagen auf die wichtigsten Hygiene- und Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Hotline NW: 041 618 76 02
  • OW -> BAG
  • SG: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html Unter 1000 Personen: zusammen mit dem Kanton eine Risikoabwägung vornehmen (info.kantonsarztamt@sg.ch)
  • SH: analog ZH
  • SO: https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/kantonsaerztlicher-dienst/infektionskrankheiten/neues-coronavirus/ Ab 100 Personen empfiehlt der Sonderstab eine restriktive Risikoabwägung. Für eine Durchführung ist der Veranstalter verpflichtet, mit dem Kanton Rücksprache zu nehmen. Es erfolgt eine Risikobeurteilung via Hotline (0800 112 117).
  • SZ -> BAG
  • TG -> BAG
  • UR: www.ur.ch/coronavirus Veranstaltungen mit Teilnehmenden, die namentlich oder persönlich bekannt sind (Teilnehmerliste, Mitglieder oder Vereinsanlass), können ohne zusätzliche Risikoabwägung durchgeführt werden. Bei allen übrigen Veranstaltungen müssen die Organisatoren eine Risikoabwägung vornehmen und dazu ein Formular ausfüllen.
  • VS -> BAG
  • ZG: https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/aktuell/coronavirus-massnahmen-im-kanton-zug Für alle Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen Behörde via Hotline des Kantons Zug eine Risikoabwägung treffen, ob der Anlass durchgeführt werden kann. Hotline ZG: 041 728 49 00
  • ZH: https://gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/coronavirus.html Hotline ZH: 0800 044 117

Kontakt
Marc Jost
Generalsekretär SEA
Tel. 076 206 57 57
mjost@each.ch

 

Neues INSIST über Gleichheit

26. Februar 2020 by

Gleichheit – ein Wort mit unzähligen Facetten. Entsprechend vielfältig kommt die soeben erschienene Februar-Ausgabe des Magazins INSIST daher. Schauen Sie online rein oder bestellen Sie ein gedrucktes Exemplar.

 

In der neusten Ausgabe kommen Theologinnen zu Wort, die sich über die Gleichstellung der Geschlechter in Landes- und Freikirchen Gedanken machen. Ein Ethiker und Ökonom stellt unsere gängige Vorstellung von Armut und Reichtum infrage. Historiker zeigen mit einem Blick in die Vergangenheit auf, woher die Idee der Gleichheit kommt, welche Rolle bei ihrer Entwicklung das Christentum gespielt hat und was geschieht, wenn die Gleichheit der Freiheit vorgezogen wird.

 

Apropos Freiheit: Besonders unter die Haut geht der Bericht aus einem Land, in dem heute noch Menschen versklavt werden. Ebenso bemerkenswert und zugleich horizonterweiternd sind auch die Aussagen einer Person, die ohne Arme, also mit einer offensichtlichen «Ungleichheit» lebt. Ihr Blick auf unsere Gesellschaft, ihre Behinderung sowie Freud und Leid regen zum Nachdenken an.

 

Lassen Sie sich inspirieren von den vielen, «ungleichen» Gedanken der zahlreichen Autoren und Gesprächspartnerinnen dieser Ausgabe!

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Einstehen gegen die Bestrafung von Solidarität und Nächstenliebe

21. Februar 2020 by

Der umstrittene Artikel 116 des Ausländergesetzes beschäftigt die Politik und die Gerichte. Am 12. März wird in La Chaux-de-Fonds der Rekurs von Pastor Norbert Valley verhandelt, der wegen uneigennütziger Hilfe für einen Menschen in Not gebüsst wurde. Ebenfalls im März wird sich wahrscheinlich der Nationalrat mit einer Gesetzesrevision auseinandersetzen, um solche Fälle künftig zu vermeiden. Die Schweizerische Evangelische Allianz und das Réseau évangélique suisse SEA-RES bekräftigen ihre Unterstützung für dieses Anliegen.

 

Die geltende Schweizer Gesetzgebung verbietet die Unterstützung von Menschen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, selbst wenn sie aus humanitären Gründen erfolgt. Dies bekam auch der Pastor und ehemalige Präsident der SEA-RES Norbert Valley zu spüren: Er wurde gebüsst, weil er einem befreundeten Mann aus Togo die Schlüssel zu einer leerstehenden Wohnung und etwas Geld gegeben hatte. Sein Rekurs gegen diese Verurteilung wird am 12. März verhandelt. Die SEA-RES unterstützt Norbert Valley und ruft dazu auf, an der öffentlichen Anhörung um 8.30 Uhr im «Hotel de Ville» von La Chaux-de-Fonds teilzunehmen. Besonders Pfarrpersonen können mit ihrer Präsenz ein Zeichen der Solidarität mit ihrem Kollegen setzen.

 

Für die SEA-RES ist es stossend, dass in einem Land mit einer langen humanitären Tradition die uneigennützige Hilfe für Menschen in Not verboten ist. Sie hat zusammen mit der Heilsarmee und dem Verband Freikirchen Schweiz VFG bereits im November die Bundespolitik aufgefordert, Nächstenliebe nicht länger zu bestrafen. Es ist zu hoffen, dass die im Parlament hängige Initiative von Ständerätin Lisa Mazzone eine Mehrheit finden wird. Sie fordert, dass der betreffende Artikel 116 des Ausländergesetzes so angepasst wird, «dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun».

 

Um dem Anliegen, das voraussichtlich in der kommenden Frühjahrssession im Nationalrat diskutiert wird, Nachdruck zu verleihen, hat Amnesty International eine E-Mail-Aktion gestartet: Mit wenigen Klicks und innert fünf Minuten können die Nationalrätinnen und Nationalräte des eigenen Kantons angeschrieben und aufgerufen werden, für die Initiative und damit für die Abschaffung des sogenannten Solidaritätsdelikts zu stimmen.

Coaching für Begleitpersonen von Migranten neu in Aarau und Chur

19. Februar 2020 by

Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich im Migrationsbereich, indem sie beispielsweise Flüchtlinge besuchen oder Asylsuchende in ihren konkreten Alltagsbedürfnissen begleiten. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA möchte sie in ihrer wertvollen, aber mitunter anspruchsvollen Aufgabe unterstützen und bietet durch ihre Beratungsstelle für Integrations- und Religionsfragen (BIR) ein Coaching in Gruppen an. In vier Treffen werden Herausforderungen reflektiert und Fragen geklärt. Weitere Ziele sind die Vernetzung mit Fachpersonen und die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Möglichkeiten im Asylwesen.

 

Nachdem in den Regionen Thun und Bern das Coaching für Begleitpersonen bereits erfolgreich durchgeführt worden ist, finden nun weitere Kurse in den Regionen Aarau und Chur statt. Diese beginnen im Mai 2020. Interessierte können sich jetzt anmelden. Die Plätze sind limitiert; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Mehr Informationen und Anmeldung

Weitere Links
www.bir-consult.ch
Interview ideaSpektrum (PDF)
Bericht Pilotprojekt (PDF)

 

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